Übersicht aller Kurse

Sportbootführerschein Binnen und See

Wir bieten zweimal jährlich einen Kursblock an. Dabei starten wir jeweils mit dem Sportbootführerschein-Binnen (für Flüsse und Seen). Anschließend kann der Ergänzungskurs für den Sportbootführerschein-See (für Meer) besucht werden.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und
Short-Range-Certificate (SRC) – Funkschein für den Seebereich

Die Funkkurse werden i. d. R. einmal jährlich angeboten.

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)

Den Kurs für den FKN bieten wir ebenso einmal jährlich an.

Vormerkung und Rückfragen:

per E-Mail: schulung@igw-donau.net

(Bitte unbedingt Telefonnummer für Rückfragen angeben!)

Telefon/WhatsApp:

(Mo-Fr 17.00 – 21.00 Uhr / am Wochenende 9.00 – 21.00 Uhr)

Zubehör und Hilfsmittel zu den Sportbootführerscheinen sind hier erhältlich

Quelle: Bundesdruckerei
Quelle: Bundesdruckerei

Sportbootführerschein See (SBF See)

Allgemeine Informationen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Quelle: wikipedia.org

Voraussetzungen

  • Allgemein
    • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
    • Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/ Hörfähigkeit/ Allgemeiner Gesundheitszustand)
    • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
    • Lichtbild (38 × 45 mm)
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Prüfungen
    • Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz.
    • Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde


Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Allgemeine Informationen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Auf dem Rhein vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel.

Der Sportbootführerschein-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Quelle: wikipedia.org

Voraussetzungen

  • Lebensalter: mindestens 14 Jahre (nur Segel) bzw. mindestens 16 Jahre (Segel mit Motor), die Zulassung ist drei Monate früher möglich[7]
  • Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperliche und geistige Eignung)
  • Zuverlässigkeit: Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
  • Lichtbild (38 × 45 mm)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Allgemeine Informationen

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)


Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Allgemeine Informationen

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)


Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV

Allgemeine Informationen

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Kategorie P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen


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