Übersicht aller Kurse

Zubehör und Hilfsmittel zu den Sportbootführerscheinen sind hier erhältlich

Quelle: Bundesdruckerei
Quelle: Bundesdruckerei

Sportbootführerschein See (SBF See)

Allgemeine Informationen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Quelle: wikipedia.org

Voraussetzungen

  • Allgemein
    • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
    • Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/ Hörfähigkeit/ Allgemeiner Gesundheitszustand)
    • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
    • Lichtbild (38 × 45 mm)
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Prüfungen
    • Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz.
    • Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde

Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Allgemeine Informationen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Auf dem Rhein vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel.

Der Sportbootführerschein-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Quelle: wikipedia.org

Voraussetzungen

  • Lebensalter: mindestens 14 Jahre (nur Segel) bzw. mindestens 16 Jahre (Segel mit Motor), die Zulassung ist drei Monate früher möglich[7]
  • Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperliche und geistige Eignung)
  • Zuverlässigkeit: Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
  • Lichtbild (38 × 45 mm)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Funkzeugnis (UBI)

Allgemeine Informationen

(UBI) Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways.

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
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